
Prüfung von Verkehrswertgutachten - Expertenwissen in der praktischen Anwendung
Häufig liegen bereits beauftragte Verkehrswertgutachten vor. Unsere Chefsachverständigen prüfen und plausibilisieren für Sie Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler.
Langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrswertgutachtenprüfung
Die Baugutachter von Bauexperts verfügen über eine versierte Prüferfahrung. Neben der Prüfung der hausinternen Verkehrswertgutachten, prüfen unsere Chefsachverständigen bereits seit Jahren auch Wertgutachten für externe Auftraggeber. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen und Unternehmen unter anderem die Sachverständigen Akademie Aachen sowie verschiedene Zertifizierungsstellen für die wir im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen eingereichte Verkehrswertgutachten prüfen.
Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
Bei der Prüfung / Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten konzentriert sich unser Bausachverständiger auf das Erkennen von Fehlern und Schwachstellen sowie auf die Beseitigung vorhandener Fehler. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um die notwendige Sicherheit für anstehende Entscheidungen zu erhalten.
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Ihre Vorteile
- Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
Unser qualifizierter Bausachverständiger prüft vorliegende Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler - Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Auswertung über die Ergebnisse der Gutachtenprüfung / Plausibilisierung - Chefsachverständige als Ansprechpartner
Bei typischen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Chefsachverständige mit Erfahrung aus Ihrer täglichen Praxis zur Verfügung
- Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger aus Ihrer Region mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kaarst, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kaarst kommen bzw. sich nicht in Kaarst auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Kaarst - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Kaarst ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine linksrheinisch in der Region gelegene Stadt im Rhein-Kreis Neuss. Mit einer Fläche von 37,4 Quadratkilometern ist die mittlere kreisangehörige Stadt, die flächenmäßig kleinste, sowie nach der Kreisstadt Neuss die dichteste besiedelte Stadt mit 43.773 Einwohnern des Landkreises. 1958 und 1969 wurden bei Kaarst Kiesgruben zum Bau der A 52 und der A 51 ausgehoben. Entdeckt wurden dabei 32 Gräber aus der Frankenzeit (6.-8 Jh. n. Chr.). Waffen, Schmuck und eine Goldmünze wurden in den Gräbern gefunden.
Zu Kaarst gehören fünf Stadtteile:
- Kaarst
- Büttgen
- Driesch
- Vorst
- Holzbüttgen
Im Nordosten grenzt Kaarst an die Stadt Meerbusch. Im Süden und Südwesten grenzen die Stadtteile Büttgen, Driesch und Vorst an die Nachbarstadt Korschenbroich. Im weiteren Verlauf nordwestlich der A 52 und westlich der Kaarster Seen findet sich die Grenze zur Stadt Willich im Kreis Viersen. Die Bundesautobahnen A 57 und A 52 bilden im Osten die Grenze zur Stadt Neuss.
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Am Neunmarkt 2
41564 KaarstBauamt:
Rathausplatz 23
41561 KaarstAmtsgericht:
Breite Str. 48
41460 Neuss
