Arbeitsschutz - Kaarst

SiGeKo-Leistungen für Baustellen

  • Arbeitsunfälle vermeiden
  • Risiko minimieren
  • Bauablaufstörungen verhindern
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Arbeitsschutz - SiGeKo-Leistungen für Baustellen

Arbeitsschutz - Kaarst

Arbeitsschutz - Kaarst

Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).

Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.

Leistungsumfang:

Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kaarst, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kaarst kommen bzw. sich nicht in Kaarst auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Kaarst - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Kaarst ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine linksrheinisch in der Region gelegene Stadt im Rhein-Kreis Neuss. Mit einer Fläche von 37,4 Quadratkilometern ist die mittlere kreisangehörige Stadt, die flächenmäßig kleinste, sowie nach der Kreisstadt Neuss die dichteste besiedelte Stadt mit 43.773 Einwohnern des Landkreises. 1958 und 1969 wurden bei Kaarst Kiesgruben zum Bau der A 52 und der A 51 ausgehoben. Entdeckt wurden dabei 32 Gräber aus der Frankenzeit (6.-8 Jh. n. Chr.). Waffen, Schmuck und eine Goldmünze wurden in den Gräbern gefunden. 

    Zu Kaarst gehören fünf Stadtteile: 

    • Kaarst
    • Büttgen
    • Driesch
    • Vorst
    • Holzbüttgen

    Im Nordosten grenzt Kaarst an die Stadt Meerbusch. Im Süden und Südwesten grenzen die Stadtteile Büttgen, Driesch und Vorst an die Nachbarstadt Korschenbroich. Im weiteren Verlauf nordwestlich der A 52 und westlich der Kaarster Seen findet sich die Grenze zur Stadt Willich im Kreis Viersen. Die Bundesautobahnen A 57 und A 52 bilden im Osten die Grenze zur Stadt Neuss. 

    Wichtige Anlaufstellen:

    Rathaus:

    Am Neunmarkt 2
    41564 Kaarst

    Bauamt:

    Rathausplatz 23
    41561 Kaarst

    Amtsgericht:

    Breite Str. 48
    41460 Neuss


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Murat Vural Kaarst

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