Baugutachter Kaarst

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Murat Vural Kaarst
Dipl.-Ing.

Murat Vural

Bausachverständiger und Baugutachter

Büchel 12-14
41460 Neuss
Tel: 02131 773 50 70
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Qualifikation

  • Diplom Ingenieur Bauingenieurwesen
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kaarst steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Murat Vural als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Murat Vural kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kaarst, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kaarst kommen bzw. sich nicht in Kaarst auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kaarst - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kaarst ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine linksrheinisch in der Region gelegene Stadt im Rhein-Kreis Neuss. Mit einer Fläche von 37,4 Quadratkilometern ist die mittlere kreisangehörige Stadt, die flächenmäßig kleinste, sowie nach der Kreisstadt Neuss die dichteste besiedelte Stadt mit 43.773 Einwohnern des Landkreises. 1958 und 1969 wurden bei Kaarst Kiesgruben zum Bau der A 52 und der A 51 ausgehoben. Entdeckt wurden dabei 32 Gräber aus der Frankenzeit (6.-8 Jh. n. Chr.). Waffen, Schmuck und eine Goldmünze wurden in den Gräbern gefunden. 

Zu Kaarst gehören fünf Stadtteile: 

  • Kaarst
  • Büttgen
  • Driesch
  • Vorst
  • Holzbüttgen

Im Nordosten grenzt Kaarst an die Stadt Meerbusch. Im Süden und Südwesten grenzen die Stadtteile Büttgen, Driesch und Vorst an die Nachbarstadt Korschenbroich. Im weiteren Verlauf nordwestlich der A 52 und westlich der Kaarster Seen findet sich die Grenze zur Stadt Willich im Kreis Viersen. Die Bundesautobahnen A 57 und A 52 bilden im Osten die Grenze zur Stadt Neuss. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus:

Am Neunmarkt 2
41564 Kaarst

Bauamt:

Rathausplatz 23
41561 Kaarst

Amtsgericht:

Breite Str. 48
41460 Neuss

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